Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muss das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug* oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Sicherheitshinweis
Wenn unter dem fahrzeug gearbeitet werden soll, muss es mit geeigneten unterstellböcken sicher abgestützt werden. Wird das fahrzeug nur mit hilfe des bordwagenhebers angehoben, darf lediglich ein radwechsel durchgeführt werden. Arbeiten unter dem fahrzeug sind verboten. Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muss bei einigen reparaturen gelöst werden.
Anhebe- und aufbockpunkte
Der punto darf nur an den dafür bestimmten punkten angehoben und aufgebockt werden, da sonst bleibende verformungen am fahrzeug nicht auszuschließen sind.
Bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Hebebühne
Hinweis: die aufbockpunkte für die hebebühne sind in abbildung t-6835 mit schwarzen pfeilen gekennzeichnet.
Bedientastenmehrfunktionsdisplay/ konfigurierbares mehrfunktionsdisplay
Bedientastenmehrfunktionsdisplay/
konfigurierbares
mehrfunktionsdisplay abb. 23
+ Dient zum aufwärtsscrollen auf der bildschirmseite
und der entsprechenden optionen bzw. Zum erhöhen
des angezeigten wertes.
Menu esc kurzes drücken für den zugr ...
Fahrzeug abschleppen
Das fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen abschleppösen
abgeschleppt werden.
Regeln beim abschleppen
Im abgeschleppten fahrzeug muss die zündung eingeschaltet
sein, damit lenkung, blinker und bremsleuchten
funktionieren. Da die brems- und ...