Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muss das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug* oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Sicherheitshinweis
Wenn unter dem fahrzeug gearbeitet werden soll, muss es mit geeigneten unterstellböcken sicher abgestützt werden. Wird das fahrzeug nur mit hilfe des bordwagenhebers angehoben, darf lediglich ein radwechsel durchgeführt werden. Arbeiten unter dem fahrzeug sind verboten. Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muss bei einigen reparaturen gelöst werden.
Anhebe- und aufbockpunkte
Der punto darf nur an den dafür bestimmten punkten angehoben und aufgebockt werden, da sonst bleibende verformungen am fahrzeug nicht auszuschließen sind.
Bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Hebebühne
Hinweis: die aufbockpunkte für die hebebühne sind in abbildung t-6835 mit schwarzen pfeilen gekennzeichnet.
Zentralverriegelung
Über die zentralverriegelung können türen und heckklappe
verriegelt werden, und zwar durch betätigen eines schlosses
oder mit der funk-fernbedienung.
Zentralverriegelung ohne funk-fernbedienung
Voraussetzung: eine vordertür oder die heckklap ...
Abgasanlage auf dichtigkeit prüfen
Bei fahrzeugen mit benzinmotor und geregeltem katalysator
können undichtigkeiten der abgasanlage vor der lambdasonde
zu folgenden störungen führen:
Startschwierigkeiten.
Motor schüttelt im leerlauf, geht aus.
Motor ruckelt beim beschleunige ...