Textilbezüge: polsterbezüge mit staubsauger und bürste reinigen. Flecken mit flüssigseife, 25-prozentiger ammoniaklösung oder branntweinessig entfernen.
Fett- und ölflecke mit reinigungsbenzin oder fleckenwasser behandeln. Das reinigungsmittel darf aber nicht unmittelbar auf den stoff gegossen werden, da sich sonst unweigerlich ränder bilden. Fleck durch kreisförmiges reiben von außen nach innen bearbeiten. Andere verschmutzungen lassen sich meistens mit lauwarmem seifenwasser entfernen.
Lederbezüge: bei starker sonneneinstrahlung und längerer standzeit sitze abdecken, damit sie nicht ausbleichen.
Trikot- oder wolllappen mit wasser leicht anfeuchten und lederflächen säubern, ohne das leder oder die nahtstellen zu durchfeuchten. Anschließend das getrocknete leder mit einem sauberen und weichen tuch nachreiben.
Stärker verschmutzte lederflächen mit einem milden feinwaschmittel ohne aufheller (2 esslöffel auf 1 liter wasser) oder flüssigseife reinigen. Fett- und ölflecke ohne zu reiben vorsichtig mit reinigungsbenzin abtupfen.
Lackierte lederpolster sollten nach dem reinigen mit einem handelsüblichen pflegemittel für lederflächen behandelt werden. Solche mittel sind bei den fachwerkstätten und im autofachhandel erhältlich. Das mittel vor gebrauch gut schütteln und mit einem weichen lappen dünn auftragen.
Nach dem eintrocknen mit einem sauberen und weichen tuch nachreiben. Diese behandlung empfiehlt sich bei normaler beanspruchung alle 6 monate.
Beschlagentfernung/ enteisung der heckscheibe und der beheizbaren
aussenspiegel
Beschlagentfernung/ enteisung
der heckscheibe und der beheizbaren
aussenspiegel abb. 47
(Für versionen/märkte, wo vorgesehen)
Der druck auf die taste a aktiviert diese funktion; die
einschaltung der funktion wird durch das aufleuchten der
kontrollleuchte ...
Abs-system
Wenn sie noch nie einen wagen mit abs-system gefahren
haben, empfehlen wir ihnen, sich bei ein paar versuchen
auf schlüpfrigem boden damit vertraut zu machen,
selbstverständlich unter sicherheitsbedingungen und einhaltung
der straßenverkehrsordnung d ...