Schneeketten sind nur an den vorderrädern zulässig. Um beschädigungen an den radvollblenden zu vermeiden, sollten diese bei schneekettenbetrieb abgenommen werden.
Nach entfernen der schneeketten, radvoliblenden wieder montieren.
Mit schneeketten darf in deutschland nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die schneeketten abzunehmen. Nur feingliedrige schneeketten verwenden.
Beleuchtungsanlage
Zur beleuchtungsanlage zählen folgende scheinwerfer und
leuchten: hauptscheinwerfer, nebelscheinwerfer, schlussleuchten,
bremsleuchten, rückfahrleuchten, blinkleuchten,
nebelschlussleuchte, kennzeichenleuchten und die innenbeleuchtung.
Die instrumentenbe ...
Unterbodenschutz/hohlraumkonservierung
Die fahrzeugunterseite einschließlich der radkästen sind
mit unterbodenschutz beschichtet. Die besonders stark gefährdeten
bereiche in den vorderen radläufen sind zusätzlich
mit kunststoffschalen gegen steinschlag geschützt. Vor
der kalten ...