Schneeketten sind nur an den vorderrädern zulässig. Um beschädigungen an den radvollblenden zu vermeiden, sollten diese bei schneekettenbetrieb abgenommen werden.
Nach entfernen der schneeketten, radvoliblenden wieder montieren.
Mit schneeketten darf in deutschland nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die schneeketten abzunehmen. Nur feingliedrige schneeketten verwenden.
Längere ausserbetriebsetzung
des fahrzeugs
Wird das fahrzeug länger als einen monat stillgelegt, sind
folgende vorsichtsmaßregeln zu beachten:
Stellen sie das fahrzeug an einem überdachten,
trockenen und möglichst belüfteten ort ab;
Legen sie einen gang ein;
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Zahnriemen aus- und einbauen
Der zahnriemen muss alle 120.000 Km oder alle 5 jahre ersetzt
werden. Bei erschwerten bedingungen, wie überwiegend
stadt- und kurzstreckenverkehr, häufigen gebirgsfahrten
oder anhängerbetrieb, ist der zahnriemen bereits nach
3 jahren zu wechseln.
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